2025 Schweizer Alkohol‑am‑Steuer‑Gesetze – Grenzwerte & Strafen
Schweiz: allgemeiner Grenzwert 0,05% (0,5‰); Nulltoleranz für Neulenker (erste 3 Jahre). Stufen 0,5–0,79‰ und ≥0,8‰.
Rechtsrahmen für den Blutalkoholgehalt (BAC) in der Schweiz
0.05%Allgemeine Fahrer (0,5‰)
0.08%Qualifizierte Trunkenheit (≥0,8‰)
0.00%Neulenker: erste 3 Jahre
Last Updated: 2025
Strassenverkehrsgesetz (SVG) und Verordnungen
Rechtsgrundlage
Allgemein 0,5‰; Nulltoleranz für Neulenker in den ersten 3 Jahren. Unterschieden wird zwischen nicht qualifizierter (0,5–0,79‰) und qualifizierter Trunkenheit (≥0,8‰).
0,5–0,79‰
Verwarnung oder Führerausweisentzug, Verwaltungsbusse und Punkte je nach Umständen.
≥0,8‰
Strengere Strafen: längerer Entzug, hohe Bussen, ggf. Freiheitsstrafe.
Neulenker
Jeder nachweisbare Alkohol führt zu Sanktionen; Probezeit kann verlängert werden.
Strafen
Kategorie | Maßnahmen |
---|---|
0,5–0,79‰ | Verwarnung/Entzug / Verwaltungsbusse / Schulung möglich |
≥0,8‰ | Entzug/Annullierung / Hohe Busse, Strafverfahren / Freiheitsstrafe bei schweren Fällen |
Neulenker | Sofortsanktion / Verlängerung Probezeit / Entzug bei Wiederholung/Schwere |
0,5–0,79‰
- Verwarnung/Entzug
- Verwaltungsbusse
- Schulung möglich
≥0,8‰
- Entzug/Annullierung
- Hohe Busse, Strafverfahren
- Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
Neulenker
- Sofortsanktion
- Verlängerung Probezeit
- Entzug bei Wiederholung/Schwere
Weitere Hinweise
Kontrollen
Atemtest vor Ort; Weigerung führt i. d. R. zu Blutprobe und separaten Sanktionen.
Kantonale Praxis
Unterschiedliche Umsetzung; verstärkte Kontrollen an Wochenenden/Feiertagen.