2025 Schweizer Alkohol‑am‑Steuer‑Gesetze – Grenzwerte & Strafen

Schweiz: allgemeiner Grenzwert 0,05% (0,5‰); Nulltoleranz für Neulenker (erste 3 Jahre). Stufen 0,5–0,79‰ und ≥0,8‰.

Rechtsrahmen für den Blutalkoholgehalt (BAC) in der Schweiz

0.05%Allgemeine Fahrer (0,5‰)
0.08%Qualifizierte Trunkenheit (≥0,8‰)
0.00%Neulenker: erste 3 Jahre

Last Updated: 2025

Strassenverkehrsgesetz (SVG) und Verordnungen

Rechtsgrundlage

Allgemein 0,5‰; Nulltoleranz für Neulenker in den ersten 3 Jahren. Unterschieden wird zwischen nicht qualifizierter (0,5–0,79‰) und qualifizierter Trunkenheit (≥0,8‰).

0,5–0,79‰

Verwarnung oder Führerausweisentzug, Verwaltungsbusse und Punkte je nach Umständen.

≥0,8‰

Strengere Strafen: längerer Entzug, hohe Bussen, ggf. Freiheitsstrafe.

Neulenker

Jeder nachweisbare Alkohol führt zu Sanktionen; Probezeit kann verlängert werden.

Strafen

KategorieMaßnahmen
0,5–0,79‰Verwarnung/Entzug / Verwaltungsbusse / Schulung möglich
≥0,8‰Entzug/Annullierung / Hohe Busse, Strafverfahren / Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
NeulenkerSofortsanktion / Verlängerung Probezeit / Entzug bei Wiederholung/Schwere

0,5–0,79‰

  • Verwarnung/Entzug
  • Verwaltungsbusse
  • Schulung möglich

≥0,8‰

  • Entzug/Annullierung
  • Hohe Busse, Strafverfahren
  • Freiheitsstrafe bei schweren Fällen

Neulenker

  • Sofortsanktion
  • Verlängerung Probezeit
  • Entzug bei Wiederholung/Schwere

Weitere Hinweise

Kontrollen

Atemtest vor Ort; Weigerung führt i. d. R. zu Blutprobe und separaten Sanktionen.

Kantonale Praxis

Unterschiedliche Umsetzung; verstärkte Kontrollen an Wochenenden/Feiertagen.